Mein Werdegang im Kurzportrait
Bereits vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 unterstützte ich während des Studiums meinen damaligen Chef und späteren Partner Rechtsanwalt Hans-Dieter Wohlfarth in der dessen Kanzlei in Stuttgart. Diese Fokussierung auf das Arbeitsrecht war zugleich Weichenstellung für mein Wahlfach im zweiten juristischen Staatsexamen und die Fokussierung auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsratsgremien, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsratsgremien in der Region und überregional.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht befasse ich mich seither mit allen Fragestellungen im Arbeitsverhältnis (so genanntes Individualarbeitsrecht) aber auch im kollektiven Arbeitsrecht, also der Beratung und Vertretung von Mitbestimmungsgremien.
Interessen zu vertreten und zu gestalten, das treibt mich an. Durch meine Tätigkeit als Referent einerseits und als forensisch tätiger Rechtsanwalt andererseits kann ich dies verbinden. Als Dozent lebe ich davon, dass ich Streitigkeiten verhandle. In meiner Tätigkeit als Anwalt profitiere ich davon, die Entwicklungen im Arbeitsrecht zu kennen.
